Technisch(er/e) ZeichnerIn

 Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

TÄTIGKEITSMERKMALE

 

Technische ZeichnerInnen fertigen technische Zeichnungen an, stellen Reinzeichnungen her und sorgen für die Korrektur, Vervielfältigung und Aufbewahrung der Zeichnungen. Technische Zeichnungen sind z.B. Werkzeichnungen von Formen und Metallartikeln, Detail- und Zusammenstellungszeichnungen von Motoren und Maschinen, Pläne von Kesseln, Behältern und Stahlkonstruktionen, Pläne von Heiz- oder Klimaanlagen sowie Leitungs- und Schaltpläne. Diese werden im Maschinen- und Apparatebau, Stahl-, Heizungs- und Lüftungsbau sowie in der Elektro- und Vermessungstechnik benötigt.

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit und das Werkzeug in diesem Beruf durch die Einführung des Computers (CAD computer aided design = computergestütztes Design) grundlegend geändert, eine Entwicklung die laufend neue Anwendungen mit sich bringt. Neben den herkömmlichen Zeichengeräten wie Zirkel, Lineal, Tabellen, Schrift- und Zeichenschablonen ist der Computer zum zentralen Arbeitsmittel geworden. Viele kleine Arbeitsschritte, die bisher händisch ausgeführt werden mussten, werden nun mit Befehlen vom Computer erledigt, z.B. bei Berechnungen, Beschriftungen, Ziehen von Linien, Vergrößerungen, Darstellung in verschiedenen Ansichten. Änderungen von bereits bestehenden Zeichnungen können schneller und problemloser vorgenommen werden.

Die Technischen ZeichnerInnen übernehmen die Rolle eines Bindegliedes zwischen den KonstrukteurInnen und der Werkstätte. Sie fertigen auf Grundlage der von den KonstrukteurInnen vorgegebenen Daten und Entwürfe eines technischen Objektes eine bis ins Detail ausgearbeitete, exakte und normengerechte Feinzeichnung für die Herstellung dieses Objektes an. Falls sie nicht alle Details über Funktion, Form, Größe und Beschaffenheit des zu zeichnenden Objektes erhalten, sind sie oft an Ausmessungen und Detailerhebungen beteiligt. Vor allem im Heizungs- und Lüftungsbau nehmen sie zum Teil selbständige Planungen und Einteilungen der Leitungsführungen und der Heizkörperanordnungen vor. Eine vollständige technische Zeichnung enthält Daten über Form, Größe und Abmessungen des dargestellten Gegenstandes, über den zu verwendenden Werkstoff, über eventuelle Sonderbehandlungen der zu bearbeitenden Flächen (z.B. Glühen, Härten) und über die anzufertigende Stückzahl. Jede Zeichnung wird durch ein Schriftfeld ergänzt; besteht der Gegenstand aus mehreren Teilen, wird eine Stückliste beigefügt.

Bei Werkzeichnungen von Maschinenteilen fertigen die Technischen ZeichnerInnen zunächst eine Freihandskizze an, wobei das Werkstück in der Gebrauchs- oder Fertigungslage dargestellt wird.

Sie zeichnen freihändig zunächst Mittellinie, Bezugskante oder Grundlinie, dann die äußeren Umrisskanten des Werkstückes. Diese ziehen sie entsprechend nach und radieren nach Fertigstellung der Zeichnung die Konstruktionslinien weg. Reinzeichnungen stellen sie mit Bleistift und Tusche her, die Linien ziehen sie im Unterschied zu Freihandskizzen nicht freihändig, sondern mit Dreiecken oder mit einer Reißschiene. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen Darstellungsarten: Werkstücke mit Hohlräumen (z.B. Bohrungen) werden im Schnitt dargestellt. Hohlkörper aus Blech werden „abgewickelt“, d.h. die Oberfläche des hohlen Werkstückes wird aufgezeichnet. Durchdringungsaufgaben (Grundkörper, die ein Werkstück darstellen, durchstoßen einander und bilden Durchdringungslinien) lösen sie, indem sie Hilfsebenen oder Hilfsschnitte legen. Die Technischen ZeichnerInnen tragen mit Schablonen die entsprechenden Maßangaben durch Maßlinien, -pfeile, -zahlen und -sinnbilder ein und kennzeichnen mögliche Schwankungen und Ungenauigkeiten durch Toleranzangaben. Abschließend nummerieren sie jede Zeichnung zur Registrierung.

Bei Serienfertigungen werden vielfach nicht mehr händische Zeichnungen angefertigt, sondern es wird das sogenannte CAD-System (computer aided design = computergestütztes Design) eingesetzt. Dabei geben die Technischen ZeichnerInnen die benötigten Angaben wie Maße, Winkel usw. in einen Computer ein und erhalten die fertige Reinzeichnung, die von einem elektronischen Zeichengerät (Plotter) auf Grundlage der eingegebenen Daten automatisch angefertigt wird.

Da Pläne meist in vielfacher Ausfertigung benötigt werden, bedienen die Technischen ZeichnerInnen zu ihrer Vervielfältigung Kopierapparate oder Lichtpausmaschinen, wobei sie die Pläne gegebenenfalls auch vergrößern oder verkleinern.

In der Regel archivieren die Technischen ZeichnerInnen die fertiggestellten Pläne auch. In größeren Konstruktionsbüros erfolgt diese Archivierung durch Mikroverfilmung. Die optische Wiedergabe geschieht durch Lesegeräte.